Unerlaubtes Tuning - Golf-Fahrer erhält empfindliche Strafe

Symbolbild Polizei | Foto: Jochen Tack

Am Montagnachmittag, 24. September, gegen 15.10 Uhr, kontrollierten Spezialisten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann einen VW Golf VII GTI, der auf der Koenneckestraße in Mettmann unterwegs war. Aufgrund eines nicht zulässigen Tunings wurde der Fahrer mit einer Geldstrafe, einem Punkt in Flensburg, sowie einer Entsiegelung der Kennzeichen bestraft. Das gab die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt.

Im Rahmen der Kontrolle wurde recht schnell offensichtlich, dass an dem Fahrzeug an Stelle des Serienfahrwerks ein sogenanntes höhenverstellbares Air-Ride-System (Luftfahrwerk) verbaut worden war.Weiterhin waren Alufelgen montiert, die nicht dem Serienzustand entsprachen.
Der 25-jährige Fahrzeugführer gab an, er habe die Umbauten in einer Fachwerkstatt vornehmen lassen. Entsprechende Unterlagen konnte er allerdings nicht nachweisen.

Sachsverständiger prüft Manipulationen

Da für die einschreitenden Beamten der Verdacht bestand, die Betriebserlaubnis des VW Golf könne aufgrund der Umbauten erloschen sein, wurde eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer örtlichen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, um die festgestellten Manipulationen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beweisfest dokumentieren zu lassen.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass das verbaute Luftfahrwerk derart manipuliert worden war, dass sich der VW Golf bis auf eine Bodenfreiheit von nur noch lediglich 4,5 cm absenken ließ.Die Räder waren hierbei so weit in die Radhäuser eingetaucht, dass ein Lenken nicht mehr möglich gewesen wäre.

Fahrzeug wäre bei einem Defekt nicht kontrollierbar gewesen

Offensichtlich waren die Begrenzer der Luftbälge, die eben dieses tiefe Absenken im Falle eines Druckverlusts der Air-Ride-Anlage verhindern sollen, entfernt worden. Im Falle eines technischen Defekts der Druckluftanlage wäre das Fahrzeug während der Fahrt nicht mehr kontrollierbar gewesen.
Weiterhin konnte die Zulässigkeit des Fahrwerks und der montierten Alufelgen für dieses Fahrzeug nicht nachgewiesen werden.
Abschließend gab es daher für den prüfenden Sachverständigen nur ein Urteil: Das geprüfte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Auf Anordnung des Straßenverkehrsamts Mettmann wurde der VW Golf unverzüglich stillgelegt. Die Kennzeichen wurden an Ort und Stelle entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung eingezogen.

Hohes Busgeld plus Punkt in Flensburg

Den Fahrzeugführer erwarten jetzt ein hohes Bußgeld und ein Punkt in der "Verkehrssünderdatei" in Flensburg. Darüber hinaus wird die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen des nun folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens prüfen, ob der Fahrzeugführer die nötige Eignung aufweist, zukünftig weiterhin führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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