Brauchtum anmelden

Nicht jeder darf zündeln, wie's ihm passt: Am 3. April endet die Anmeldefrist. Foto: Archiv
  • Nicht jeder darf zündeln, wie's ihm passt: Am 3. April endet die Anmeldefrist. Foto: Archiv
  • hochgeladen von Susanne Schmengler

Wer dieses Jahr in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer durchführen möchte, muss dies bis spätestens Dienstag, 3. April, beim Bürgerbüro anmelden. Das kann unter 02845/ 391291 geschehen oder per Online-Formular auf www.neukirchen-vluyn.de (Rubrik Stadt und Rathaus/Bürgerservice/Formulare/Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass zulässige Osterfeuer als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Beseitigung von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften durchgeführt werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Das Verbrennen von Pflanzenschnitt eines einzelnen Gartenbesitzers ist also kein Brauchtumsfeuer. Weitere Regeln sind:

Osterfeuer dürfen am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden.

Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden (kein behandeltes Holz, Reifen, Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle). Gefahren und sonstige Nachteile für die Nachbarschaft sind zu verhindern.

Zu baulichen Anlagen, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Zweifelsfall sind die Brennplätze mit dem Ordnungsamt abzustimmen.

Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.

Das Brennmaterial sollte zum Schutz von Kleintieren frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden, damit weitgehend verhindert wird, dass Tiere in dem Material Unterschlupf suchen.

Das Material darf erst an dem Tag, an dem es entzündet wird, auf die Feuerstelle gelegt werden. Dieses Umsetzen soll Tieren, die eventuell Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch Gelegenheit geben, etwaige ungeeignete Stoffe auszusortieren.

Das Brauchtumsfeuer ist während des Brennvorgangs ständig von mindestens einer volljährigen Person unter Aufsicht zu halten.

Autor:

Susanne Schmengler aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

7 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.