Stichwahl der Bürgermeister- und Landratskandidaten am 15. Juni

Am Sonntag, 15. Juni, kommt es zur Stichwahl zwischen den Bürgermeister-Kandidaten Christoph Tesche (CDU) und Frank Cerny (SPD). Auch auf Kreisebene findet eine Stichwahl statt. Hier treten Cay Süberkrüb (SPD) und Benno Portmann (CDU) zur entscheidenden Wahl als Landrat an.

Die Stichwahlen gibt es, weil bei den Kommunalwahlen am 25. Mai keiner der Bürgermeister- bzw. Landrats-Kandidaten mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei den Stichwahlen treten jeweils die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen an.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Stichwahlen sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, im Wählerverzeichnis eingetragen sind und seit dem 9. Mai in Recklinghausen ihren Hauptwohnsitz haben. Auch Bürger aus der Europäischen Union (EU) können an der Stichwahl teilnehmen. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen: Sie müssen ebenfalls das 16. Lebensjahr erreicht und ihren Hauptwohnsitz seit dem 9. Mai in Recklinghausen haben sowie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wo kann gewählt werden?

Gewählt werden kann am Sonntag, 15. Juni, von 8 bis 18 Uhr in denselben Wahllokalen wie bereits bei den Kommunal- und Europawahlen am 25. Mai. Zudem ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte das Wahllokal angegeben.

Wer die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr hat und nicht weiß, welches Wahllokal infrage kommt, kann sich beim Wahlamt der Stadt Recklinghausen während der Öffnungszeiten informieren unter Tel. 02361/50-1583 bis 50-1586 oder per E-Mail an wahlamt@recklinghausen.de. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Wie kann gewählt werden?

Gewählt werden kann am Sonntag vor Ort im Wahllokal. Dazu reicht das Vorzeigen des Personalausweises oder der Wahlbenachrichtigungskarte.

Hinweis: Wahlbenachrichtigungen werden nicht erneut verschickt. Wer also die Wahlbenachrichtigungskarte von den Kommunal- und Europawahlen nicht mehr hat, kann im Wahllokal den Personalausweis vorzeigen.

Alternativ kann vorab per Briefwahl gewählt werden. Diese muss beantragt werden. Hierbei gilt:

• Briefwähler, die mit der Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen auch schon die Briefwahl für die Stichwahlen durch Ankreuzen beantragt hatten, bekommen die Wahlunterlagen automatisch in den nächsten Tagen zugeschickt.

Diejenigen, die nicht wissen, ob sie die Unterlagen für die Stichwahl beantragt und bis Dienstag, 10. Juni, keinen Wahlschein per Post erhalten haben, sollten sich ebenfalls beim Wahlamt melden unter Tel.: 02361/50-1583 bis -1586, E-Mail: wahlamt@recklinghausen.de.

• Wer erstmals bei den Stichwahlen per Briefwahl wählen will, kann mithilfe der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen beantragen. Dazu wird die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und per Post an das Wahlamt geschickt. Die Briefwahlunterlagen werden danach vom Wahlamt zugesandt.
Wichtig: Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, darf auf keinen Fall die Unterschrift beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen vergessen!

Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr hat, kann die Briefwahlunterlagen schriftlich und formlos beim Wahlamt beantragen, auch per E-Mail an wahlamt@recklinghausen.de.

• Wer den Antrag auf Briefwahl direkt im Wahlbüro, Stadthaus A (Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss) stellt, erhält die Unterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend, wenn gewünscht, vor Ort per Briefwahl wählen.
Wichtig: Bitte Personalausweis/Reisepass auf keinen Fall vergessen!

• Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Hierzu wird die Wahlbenachrichtigungskarte unbedingt benötigt. Den Link gibt es auf www.recklinghausen.de. Direktlink: https://briefwahl.gkd-re.de/e01_briefwahlantrag/?kunde=05562032&wahltag=2014-06-15.

• Wer den Antrag nicht persönlich im Briefwahlbüro stellen kann, kann einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht mitgeben (dazu entweder die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen oder eine formlose, unterschriebene Vollmacht schreiben). Wenn der Bevollmächtigte diese Vollmacht im Briefwahlbüro vorzeigt und sich ausweisen kann, werden die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

• Der letzte Öffnungstag des Wahlbüros im Stadthaus A ist Freitag, 13. Juni. Das Büro schließt um 18 Uhr. Wahlbriefe können allerdings auch bis Samstag direkt in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen und noch am Sonntag, spätestens bis 16 Uhr im Stadthaus A (Info-Theke oder Raum 1.10) abgegeben werden.

Kontaktdaten des Wahlamts im Überblick

Stadthaus A
Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss
Rathausplatz 3/4
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/50-1583 bis -1586
E-Mail: wahlamt@recklinghausen.de
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Informationen zu den Wahlen gibt es auch auf www.recklinghausen.de/wahlen. Dort sind ebenfalls die endgültigen amtlichen Ergebnisse der Kommunal-, Europa- und Integrationsratswahlen zu finden, die am 25. Mai stattfanden.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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