Warnung vor schweren Sturmböen - Wälder nicht betreten

Der Deutsche Wetterdienst warnt ab dem heutigen Freitag bis Sonntag im Ruhrgebiet vor schweren Sturmböen bis 100 km/h. In diesem Zusammenhang weist das Regionalforstamt Ruhrgebiet von Wald und Holz NRW noch einmal eindringlich darauf hin, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung, so der Gesetzestext, grundsätzlich nur auf eigene Gefahr gestattet ist.

Reinhart Hassel, Leiter des Regionalforstamtes Ruhrgebiet: „Die angekündigten Sturmböen sind durchaus in der Lage, im Wald Bäume umstürzen zu lassen oder Kronenteile abzubrechen.“ Das gilt insbesondere für den Kernbereich des Ruhrgebietes, wo viele Waldflächen nach dem Sturm Ela noch nicht entsprechende aufgeräumt sind. In diesen Bereichen kann das Betreten des Waldes lebensgefährlich sein. Hier besteht die latente Gefahr, das augenscheinlich gerade stehende und damit scheinbar fest verankerte Bäume umfallen, weil sie beim Pfingststurm ELA einen Großteil ihrer Wurzelverankerung verloren haben oder ab- oder angebrochene Kronenteile völlig unvermittelt durch Sturmböen abgerissen werden und auf den Boden fallen.

Hinzu kommt, dass durch die lang anhaltenden Regenfälle der vergangenen Tage der Waldboden das Wasser wie ein Schwamm aufgesogen hat. Durch den weichen Waldboden ist die Umsturzgefahr auch für gesunde Bäume gerade bei böigem Wind stark gestiegen. „Es besteht in solchen Fällen akute Lebensgefahr“, so Hassel weiter.

Betroffen sind vor allem die bei ELA besonders betroffenen Waldbereiche in den Städten Mülheim an der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Herne und Dortmund sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Kreis Recklinghausen, hier südlich der A 2.

Hintergrund:
Am Pfingstmontag 2014 war der Orkan ELA über das Ruhrgebiet gezogen und hatte nicht nur im Wald, sondern auch an den Straßenbäumen erhebliche Schäden verursacht. Der Schadensumfang im Wald war mit rund 120.000 Kubikmeter Waldholz im Ruhrgebiet größer als die Schäden durch Kyrill. Die Sturmschäden im Ruhrgebietswald sind wesentlich größer als die Summe der Schäden im Wald des restlichen Nordrhein-Westfalens.

Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hatte nach dem Sturm ELA mehrfach vor dem Betreten des Waldes gewarnt und eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die für große Teile des Ruhrgebietes das Betreten des Waldes untersagte. Diese ordnungsbehördliche Verordnung ist inzwischen soweit zurückgenommen, dass das Betreten des Waldes auf den meisten Waldwegen wieder auf eigene Gefahr zulässig ist, das Betreten außerhalb der Waldwege jedoch nach wie vor ordnungsbehördlich untersagt ist.

Das allgemeine Betretungsverbot läuft am 12. Januar 2015 aus und wird durch ein Wegegebot im Wald ersetzt, da die Waldwege inzwischen weitgehend freigeräumt sind. Das Wegegebot soll so lange gelten, bis die noch ausstehenden Sicherungsmaßnahmen voraussichtlich Ende März 2015 abgeschlossen sind.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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