Abgrabung Reeser Welle: Offener Brief an Bürgermeister Christoph Gerwers

Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Zukunft Esserden“

An den Bürgermeister der Stadt Rees
Christoph Gerwers
Markt 1
46459 Rees

Rees , den 21.01.2019

Betr.: Offener Brief zu Ihren Aussagen beim Neujahrsempfang in Rees-Esserden, sowie Ihr Verhalten bzgl. der geplanten Abgrabung Reeser Welle.

Sehr geehrter Bürgermeister Gerwers,
bei dem letzten Neujahrsempfang in Rees-Esserden baten Sie in Ihrer Rede die Bürger um Respekt, Anstand und gegenseitige Rücksichtnahme.
Diese drei Dinge sind auch unserer Meinung nach unerlässlich für ein gutes Miteinander und sollten eigentlich selbstverständlich sein.
Natürlich haben Sie jedes Recht, sich diesen respektvollen, anständigen und rücksichtsvollen Umgang zu wünschen.
In diesem Sinne würden wir uns als Bürger von Rees aber auch von Ihnen als Bürgermeister der Stadt Rees genau diesen Umgang mit uns Bürgern wünschen, und das vermissen nicht nur wir, sondern auch viele andere Reeser Bürger.
Unsere Erfahrungen sind nämlich das genaue Gegenteil. Weder bei der Fragestunde bei den Ratssitzungen, noch im Umgang mit den Sorgen und Nöten der Bürger bzgl. der Reeser Welle haben wir Sie respektvoll, anständig oder rücksichtsvoll erlebt.
Wenn Sie sich diese auch für uns absolut wichtigen Dinge wünschen, sollten Sie als Bürgermeister der Stadt Rees doch mit gutem Beispiel vorangehen!

Und wo wir gerade beim grundsätzlichen Umgang miteinander sind, möchten wir nicht versäumen, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie als Bürgermeister auch eine Für- und Vorsorgepflicht gegenüber Ihren Bürgern haben. Auch da gibt es nicht nur unserer Meinung nach, erheblichen Nachholbedarf Ihrerseits.
Mehrfach wurden Sie inzwischen schon darauf hingewiesen, dass die Antragsgutachten der Reeser Welle, was den Bereich der Grundwasserverhältnisse angeht, lückenhaft und unzureichend sind.
Gerade die Tatsache ist verheerend, dass nach Aussage inzwischen mehrerer Fachleute für den errechneten Fall eines Hochwassers nach Durchführung der geplanten Abgrabung „Reeser Welle“, die Prognose des Antragsgutachtens auf einem einfachen Rechenmodell besteht, welches sogar noch nach gutachterlicher Aussage absolut unzureichend ist. Wesentliche, zu berücksichtigende Einflüsse wurden einfach ausgelassen. Das sogar, nachdem in den Stellungnahmen von Bürgern und Fachleuten bereits 2016 und 2018 auf diese Versäumnisse hingewiesen wurde.
Und auf diese, auch fachgutachterlich festgestellten, ungenügenden hydrogeologischen Gutachten zur geplanten Reeser Welle und der deshalb möglichen katastrophalen Folgen, wurden Sie schon länger aufmerksam gemacht.
Der Bitte, doch zumindest diese hydrogeologischen Antragsgutachten unabhängig überprüfen zu lassen, verweigerten Sie sich. In den Augen vieler Bürger kommen Sie damit aber auch Ihrer Für- und Vorsorgepflicht nicht nach, denn hier geht es um das Thema Siedlungsicherheit, für die momentan entscheidende Weichen gestellt werden.
Für die geplante Dichtschürze der Reeser Welle, welche als Schutz nach der Abgrabung propagiert wird, nämlich, dass sich ein Hochwasser nicht unter dem Deich hindurchdrücken oder dessen Standsicherheit gefährden würde, gibt es keine Bau-DIN-Normen, entsprechende Langzeiterfahrungen, geschweige denn Erfahrungen, ob sie an dieser Stelle der mitsichreißenden Fließgeschwindigkeit eines Rheinhochwassers überhaupt standhalten würde. Ein Versagen dieser geplanten Dichtschürze, kann bei einem Rheinhochwasser zu katastrophalen Folgen führen. Von daher reicht es bei Weitem nicht aus zu sagen:“ Wir als Stadt sind dagegen, aber falls der Kreis genehmigt, hätten wir gerne einen Fahrradweg, Gastronomie, Sichtschneisen, Tretbootfahren“ …usw.
Herr Gerwers, hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der Problematik und der möglichen Gefahren wird von Ihnen nicht nur ein aktives Handeln erwartet, sondern Sie stehen in Ihrem Amt als Bürgermeister, was das Thema Sicherheit angeht, sogar in der Handlungspflicht- erst recht, wenn Sie auf mögliche Gefahren hingewiesen werden!
Auf die Bitte hin, sich zusätzlich den Kreis Weseler Bürgermeistern und Landrat Herrn Ansgar Müller anzuschließen, welche derzeit eine Klagemöglichkeit gegen diese intensive und massive Landschaftsvernichtung prüfen, verweigerten Sie sich. So fragen sich die Menschen doch zu Recht, warum von Ihnen so wenig Aktivität kommt.
In der jüngsten Bauausschußvorlage heißt es, dass keine städtischen Grundstücke „unmittelbar durch die Abgrabung“ betroffen sind. Ja, so formuliert ist das richtig, „unmittelbar von der Abgrabung“ betroffen sind städtische Grundstücke nicht, denn es wird kein städtisches Eigentum abgegraben.
Dennoch sind unseres Wissens nach städtische Grundstücke auf dem Sommerdeich, süd-östlich unterhalb der geplanten Auskiesung unmittelbar und für die Realisierung der Abgrabungsplanung begünstigend betroffen und zwar in der Art und Weise, dass schon seit Jahren zur Realisierung der geplanten Reeser Welle auf eben diesem städtischen Eigentum eine hochwasserfreie Kieswerkszufahrt geplant ist (s. hierzu Antragsunterlagen Reeser Welle 2016,2017,2018).
Und dazu bedarf es eines Einverständnisses der Stadtverwaltung! - oder gar des Rates?
Ein solches „Zur-Verfügung-Stellen“ städtischen Bürger-Eigentums würde also dieses Vorhaben begünstigen, obwohl sich der größte Teil der Reeser Bürger gegen weitere Abgrabungsvorhaben ausspricht und es auch einen Ratsbeschluß gibt: „Keine weiteren Abgrabungen auf Reeser Gebiet“.

Sehr geehrter Herr Gerwers, wir gehen davon aus, dass Sie sich selbst den gewünschten Respekt, Anstand und gegenseitige Rücksichtnahme mit angemessenem Einfühlungsvermögen zu Eigen machen. Wir werden es bei den nächsten Ratssitzungen und an Ihrem zukünftigen Handeln beurteilen können.

Mit freundlichen Grüßen
Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Zukunft Esserden“

i.A. Iris Jagoda

Dieser offene Brief wird an die Bezirksregierung Düsseldorf, den Landrat Kleve Herrn Wolfgang Spreen, die Presse, sowie div. Medien übersandt und auch auf der Homepage eden-niederrhein.de veröffentlicht.

Zur Erläuterung (nicht Bestandteil des offenen Brief):

- inzwischen schon 4. Antragsverfahren der Kiesfirmen Holemans und Hülskens
- ein Bestandteil des Antragsgutachtens besteht aus einem hydrogeologischen Gutachten, in welchem mit Hilfe eines Rechenmodelles der zu erwartende Grundwasserstand für die Ortschaft Esserden im Falle eines Rheinhochwassers berechnet werden soll. Dieses Modell ist jedoch nur 2 dimensional berechnet worden und berücksichtigt somit nicht die Schwankungen hinsichtlich der Mächtigkeit des Grundwasserkörpers, die bis zu 50% betragen, was sich wiederum erheblich auf die berechneten Werte auswirken kann. Ebenso fehlt in diesem Hydr. Gutachten die Betrachtung von hohem von landseits heranströmenden Grundwassers
- in Esserden wird am nördlichen Rand eine Dichtschürze aus Lehm geplant, die im Fall eines Rheinhochwassers davor schützen soll, dass dieses über die Abgrabungskante Rheinwasser in den Grundwasserkörper hineindrückt, welches auf der anderen Seite des Banndeiches in Form von Qualmwasser wieder zu Tage treten würde.
DIese Dichtschürze wird gebaut, indem Lehmmaterial per LKW über die Abgrabungskante verstürzt und in das Wasser fallen gelassen wird.
Sollte diese Dichtschürze eines Tages undichte Stellen aufweisen, oder gar bei einem Hochwasser fortgespült werden, so ist nicht nur erhebliches Qualmwasser für die Ortschaft Esserden zu befürchten, sondern zu befürchten, dass auch aufgrund dieser Unterspülungen die Standsicherheit des Banndeiches gefährdet sein könnte.

Es gibt für solche Dichtschürzen keine DIN-Norm und auch keine Langzeiterfahrungen an solch einer Stelle, wo sich die Dichtschürze in der geplanten Abgrabung Esserden befinden würde.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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