Überregionales
Kinder für die Grundschule anmelden
Die Schulverwaltung bittet alle Erziehungsberechtigten, ihre zum 1. August schulpflichtig werdenden Kinder Ende Oktober bei der Leitung einer Grundschule anzumelden. Schulpflichtig werden dann alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die es danach vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen...