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Politik

Mehr Miete: Bundessozialgericht entscheidet zugunsten von Arbeitslosengeld II-Bezieher

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 16.05.2012 einen auch in Bochum schwelenden Rechtsstreit zugunsten der Hartz IV-Betroffenen entschieden: demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des „Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. Ein Verweis auf Vorschriften der Vergangenheit ist nicht zulässig (BSG, AZ: B 4 AS 109/11 R). Für einen Single wird die Mietobergrenze bestimmt durch eine Wohnungsgröße von 50 qm. Die Miete „netto kalt“ (ohne alle Nebenkosten) darf...

  • Iserlohn
  • 17.05.12
  • 7
Ratgeber

Hartz-IV-Unterkunftskosten in NRW auf dem Prüfstand – schnelles Handeln ist gefragt

Die Frage der Angemessenheit von Unterkunftskosten der rund 800.000 Bezieher von Hartz IV in Nordrhein-Westfahlen wird am 16. Mai vor dem Bundessozialgericht (BSG) verhandelt. Auf Weisung des NRW-Sozialministeriums wurden diese seit 2010 begrenzt. Das Bundessozialgericht prüft kommende Woche den Vorgang und wird die Verwaltungspraxis in NRW mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtswidrig erklären. Hartz IVBeziehende, deren Mieten seit 2010 gekürzt wurden, sollten noch vor der BSG-Entscheidung am...

  • Iserlohn
  • 11.05.12
  • 2
Ratgeber

Das Bundessozialgericht kritisiert fehlendes Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft.

Jobcenter müssen nachzahlen. In einer noch unveröffentlichten Entscheidung vom 22.03.2012, Az.: B 4 AS 16/11 R hat das Bundessozialgericht sich dazu ausgelassen, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt, oder auch rückwirkend nicht mehr erstellt werden kann. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff...

  • Iserlohn
  • 22.04.12
Politik

Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche

Das LSG Essen hat entschieden, dass alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf 50 Quadratmeter Wohnfläche haben. Das zuständige Jobcenter hatte dem aus Heinsberg stammenden Kläger als Teil der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz-IV") u.a. für die Zeit von Februar bis Juli 2010 lediglich Miete und Nebenkosten für eine Wohnfläche von 45 m² gewährt. Das SG Aachen hielt dies für zu wenig. Das LSG Essen schloss sich...

  • Essen-Süd
  • 14.06.11
  • 1
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