Bäcker

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Ratgeber
Kuchen und Blumen dürfen auch an den Feiertagen Anfang November verkauft werden. (Symbolbild)

Allerheiligen und Reformationstag: Blumen und Backwaren dürfen verkauft werden

Arbeitnehmer dürfen sich Anfang November auf eine kurze Woche freuen: Allerheiligen und im Lutherjahr ausnahmsweise auch der Reformationstag sorgen als Feiertage für Ruhe und Entspannung. Auf Brötchen und Blumen muss man jedoch nicht verzichten: Eine Sonderregelung erlaubt den Verkauf von Backwaren, Blumen und Zeitschriften. Blumen- und Zeitschriftenhändler sowie Anbieter von Back- und Konditoreiwaren dürfen ihr Geschäft sowohl am Reformationstag (31. Oktober) als auch an Allerheiligen (1....

  • Gladbeck
  • 12.10.17
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