Natur + Garten
Moyland Wald und See: Quod licet Iovi, non licet bovi
Vor einiger Zeit berichtete ich über einen Angler im Gummiboot auf dem Möyländer See, der dazu auch noch seinen Wagen mitten im Wald abstellte. siehe hier Wie bekannt sein dürfte, stehen unmittelbar vor dem See Betretungs-Verbotsschilder für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September. Den Artikel 3 des Grundgesetzes, Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, stellte ich damals infrage und heute komme ich, nach meiner Nachfrage beim Kreis Kleve (Jagen und Fischen ist erlaubt...