begrenzte Anzahl an Personen

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Ratgeber
Bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten muss ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese Person vorgelegt werden.  | Foto: Frank Winkler auf Pixabay

Standesamtliche Trauungen zu Corona-Bedingungen
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen Negativtest vorlegen

In den Duisburger Standesämtern wird Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen während der standesamtlichen Eheschließung unter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregelungen und der Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen. Seit August gilt für Eheschließungen zudem, dass bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten des teilnehmenden Personenkreises, ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese...

  • Duisburg
  • 19.08.20
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