Standesamtliche Trauungen zu Corona-Bedingungen
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen Negativtest vorlegen

Bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten muss ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese Person vorgelegt werden.  | Foto: Frank Winkler auf Pixabay
  • Bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten muss ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese Person vorgelegt werden.
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In den Duisburger Standesämtern wird Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen während der standesamtlichen Eheschließung unter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregelungen und der Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen.

Seit August gilt für Eheschließungen zudem, dass bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten des teilnehmenden Personenkreises, ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese Person vorgelegt werden muss.

Bei Eheschließungen in den Trausälen der Standesämter Duisburg-Nord in Hamborn und Duisburg-West in Rheinhausen ist die Hochzeitsgesellschaft auf das Brautpaar, die Trauzeugen und evtl. einen Fotografen begrenzt.

Im Trausaal des Duisburger Rathauses ist eine größere Personenzahl, die aus Brautpaar, Trauzeugen und sieben weiteren Gästen bestehen kann, zulässig.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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