Rechengrößen 2013 für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
Berlin Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Jahres-arbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, steigt auf 47.250 Euro (2012: 45.900 Euro). Die...