Coronaschutzverordnung

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Ratgeber
Es gibt weitere kleinere Öffnungen, Sonnenstudios können wieder Kunden bedienen, Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind wieder erlaubt. | Foto: LK

Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar
Zunächst keine Änderungen

Die neue Coronaschutzverordnung hat für Moers voraussichtlich bis Ostern keine Änderung der aktuellen Situation zur Folge. Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind ab Montag, 29. März, wieder erlaubt. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.

  • Moers
  • 26.03.21
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