Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar
Zunächst keine Änderungen

Es gibt weitere kleinere Öffnungen, Sonnenstudios können wieder Kunden bedienen, Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind wieder erlaubt. | Foto: LK
  • Es gibt weitere kleinere Öffnungen, Sonnenstudios können wieder Kunden bedienen, Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind wieder erlaubt.
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Die neue Coronaschutzverordnung hat für Moers voraussichtlich bis Ostern keine Änderung der aktuellen Situation zur Folge.

Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind ab Montag, 29. März, wieder erlaubt. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.

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Lokalkompass Moers aus Moers

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