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Dämmpflicht der Obergeschossdecke: Neue Verordnung erlaubt Ausnahmen

Nicht jeder Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, die Obergeschossdecke zu dämmen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Hausbesitzern vor, ihre begehbare, oberste Geschossdecke bis Jahresende zu dämmen. Noch zögern viele Immobilienbesitzer mit der Sanierung. Und das zu Recht. Denn es gibt viele Ausnahmen. Viele Hauseigentümer sind damit von der Pflicht befreit und können sich die mitunter sehr kostspielige Sanierung sparen. Viele Hausbesitzer nicht betroffen Die EnEV-Regelung gilt nicht...

  • Düsseldorf
  • 22.09.11
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