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Foto: Symbolfoto: Stadt Oberhausen

Zuschüsse
Heizkostenhilfe für nicht leitungsbezogene Energieträger

Privathaushalte, die nicht leitungsbezogene Energieträger nutzen, können nun eine finanzielle Unterstützung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Darauf macht der Bereich Umwelt der Stadt Oberhausen aufmerksam. Zu den nicht leitungsbezogenen Energieträgern gehören Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle/Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts. Die Förderung selbst kann bis zu 2000 Euro betragen. Um eine Erstattung zu bekommen, müssen sich die Kosten des genutzten Energieträgers...

  • Oberhausen
  • 25.05.23
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