Granulat

Beiträge zum Thema Granulat

Ratgeber
Die Ausnahmen: Auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgän­gen und starkem Gefälle darf mit Salz gestreut werden (laut §4 Straßenreinigungsatzung).

ZBG: Das Streuen von Salz ist und bleibt verboten!

Auf Anregung einiger STADTSPIEGEL-Leser, weisen wir in Rücksprache mit dem Zentralen Betriebshof Gladbeck darauf hin, dass das Streuen von Salz bei Schneeglätte ausdrücklich verboten ist. „Salz ist nur in einigen Ausnahmefällen gestattet,“ erklärt Brigitte Köhler, Öffentlichkeitsarbeit ZBG. „Zum Streuen dürfen ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Sand oder Granulat verwendet werden.“ Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise an gefährlichen Stellen, wie etwa Treppen oder bei...

  • Gladbeck
  • 23.01.13
  • 3
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