Kein Anspruch

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Die Arbeitsagentur stellt unmissverständlich klar: Auch für die Zahlung des "Kindergeldzuschlages" gelten ganz klare Vorgaben! | Foto: Pixabay

"Bedingungsloser Anspruch" besteht absolut nicht
Kindergeld-Falschmeldung sorgt auch in Gladbeck für Ärger

In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell eine Meldung, wonach jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Dabei handelt es sich aber um eine absolute Falschmeldung, auch "Ente" genannt. Seitens der zuständigen Arbeitsagentur wird darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar 2020 die bislang starre obere Einkommensgrenze zwar aufgehoben worden sei, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringere sich der...

  • Gladbeck
  • 03.02.20
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