Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Lünen. Der Bürgermeister hat durch seine vermeintliche Dienstanweisung und die damit verbundene „Ausbuchung“ seines Parkvergehens seine Vorbildfunktion verletzt und durch sein Verhalten dem Amt Schaden zugefügt. Vorsitzender Michael Thews: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Fläche, auf der Jürgen Kleine-Frauns geparkt hat, war nun mal nicht für das Parken mit dem R-Ausweis freigegeben, das Bußgeld war insofern berechtigt. Um das festzustellen reicht es die Rückseite des Ausweises zu...