Oberverwaltungsgericht Münster

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Sport
Horster Fürstenbergstadion  | Foto: Archiv Foto Heinz Kolb

Fußballspielen bleibt verboten
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fußballspielen bleibt verboten

Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit Beschluss vom Freitag. 13. November. 2020 abgelehnt, das Verbot des Freizeit- und Amateursports außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder...

  • Gelsenkirchen
  • 14.11.20
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