P-Konto

Beiträge zum Thema P-Konto

Ratgeber
Zum 1. Januar 2012 tritt die gesetzliche Neuregelung „Pfändungsschutz für Kontoguthaben“ endgültig in Kraft. Gladbecker Betroffene, die bis dahin ihr Girokonto nicht in ein „P-Konto“ umgewandelt haben, droht dann Ungemacht, denn ohne Umwandlung ist eine komplette Pfändung des Kontoguthabens möglich.

Ohne "P-Konto" ist die "Knete" weg

Gladbeck. Die Chefetage der Sparkasse Gladbeck schlägt Alarm: Der Start ins Jahr 2012 könnte für viele Gladbecker mit jeder Menge Ärger und ohne einen Cent Bargeld ziemlich daneben gehen: Der weiterhin existierende „Pfändungsschutz“ für Kontoguthaben wird ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem so genannten „Pfändungsschutz-Konto“, kurz auch als „P-Konto“, gewährt. Durchschnittlich 1200 Kontopfändungen zählt die Sparkasse Gladbeck pro Jahr. Und die Verantwortichen haben auf die Gesetzesreform,...

  • Gladbeck
  • 14.12.11
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