private Feiern

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Ab Montag sind solche Feiern dann für Menschen ohne Impfschutz oder überstandener Erkrankung nur noch mit einem PCR-Test möglich. | Foto: Archivbild Heinz Kolb

Für private Feiern gilt an diesem Wochenende: Geimpft, genesen oder getestet
Geplante Feiern sind in Gelsenkirchen trotz Inzidenzstufe 2 möglich – Schutzkonzept beachten

Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen erreicht am morgigen Samstag wieder die Inzidenzstufe 2. Das hat zur Folge, dass private Feiern mit Tanz, so genannte „Partys“ (beispielsweise Hochzeitsfeiern) nach § 18 Absatz IV CoronaSchVO nicht mehr zulässig sind. Allerdings hat das NRW-Gesundheitsministerium mit Wirkung von gestern über einen Erlass mitgeteilt, dass entsprechende Veranstaltungen über eine Ausnahmeregelung an diesem Wochenende noch zulässig sind. Das Gelsenkirchener Gesundheitsamt...

  • Gelsenkirchen
  • 13.08.21
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