WUSSTEN SIE SCHON...
…,dass eine Reklamation auch ohne Kassenbon möglich ist?
Was tun, wenn die neue Espressomaschine schon nach wenigen Wochen den Geist aufgibt, der Kassenbon aber unauffindbar ist? Wer mangelhafte Ware reklamieren möchte, hat es mit der Vorlage des Kassenbons zwar leichter, aber auch andere Kaufbelege müssen von Geschäften akzeptiert werden. Wer zum Beispiel seine Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug vorlegen kann, hat seine Nachweispflicht erfüllt. Auch die Zeugenaussage einer Begleitperson, die beim Einkauf dabei war, ist als Nachweis...