Schadensersatz

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Ratgeber

Auch zu Halloween ist nicht alles erlaubt

Am Freitagabend, 31. Oktober, ziehen auch in Gladbeck wieder Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und erbitten mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten. Damit Halloween aber für alle ein fröhliches Fest bleibt, bittet die Stadtverwaltung Gladbeck, einige „Spielregeln“ zu beachten. „Kinder und Jugendliche sollten es mit den Scherzen nicht übertreiben. Rohe Eier oder sonstigen Unrat an Häuser zu werfen, ist eine mutwillige Sachbeschädigung, die sogar strafrechtlich verfolgt werden kann“,...

  • Gladbeck
  • 30.10.14
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