Schlechtwettergeld

Beiträge zum Thema Schlechtwettergeld

Ratgeber
In der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März haben Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks und Garten- und Landschaftsbaus bei Arbeitsausfällen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. | Foto: Symbolbild

Im Winter weniger Aufträge?
Unterstützung für Betriebe in der Schlechtwetterzeit

Die Saison-Kug-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert und hat sich als attraktive Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bewährt. Es wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde (nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben) geleistet. In der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März haben Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks und Garten- und Landschaftsbaus bei Arbeitsausfällen, die auf...

  • Dorsten
  • 17.10.19
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