Schuljahr

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Überregionales
Die Musikschule bietet nun vereinfachte Verfahren bei Ermäßigungen an. | Foto: Kerstin Frey

Neue Ermäßigungsmöglichkeiten bei der Musikschule in Monheim 

Seit Jahresbeginn gilt für die Musikschule eine neue Entgeltordnung. Erstmalig gibt es eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 30 Prozent. Bisher war die Geschwisterermäßigung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Auch bei den Sozialermäßigungen gibt es eine Änderung: Statt dem bisher gültigen Verfahren der Einkommensprüfung durch die Musikschule reicht es nun, die Befreiung von den Rundfunkgebühren zu belegen (80 Prozent Ermäßigung) oder einen gültigen Wohngeldbescheid...

  • Monheim am Rhein
  • 22.01.18
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