Ratgeber
Aktuelle Corona-Schutzverordnung
"Kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen" zulässig
Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Darin hat es einige Klarstellungen zu bereits geregelten Sachverhalten eingepflegt. Beim Sport beispielsweise wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen – also Familien oder zwei Hausgemeinschaften – zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von zwei Hausgemeinschaften könnte vor diesem Hintergrund auch ein festes Doppelspiel im Tennis stattfinden. Aufgehoben wurde das Picknick-Verbot im...