Interessantes aus dem Bereich WEG: Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen
Unter Umständen kann ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. Ein Wohnungseigentümer ist bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entfallen auf einen einzelnen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile. Die übrigen Miteigentumsanteile verteilen sich...