Unzulässig

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Politik
Beigeordnete Nina Frense und Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper verkündeten, dass die Stadt Gladbeck das erneute Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 aus verschiedenen Gründen nicht zulassen werde. Dabei stützt sich die Stadt Gladbeck auf die Aussage der Münsteraner Kanzlei Dr. Baumeister, im Rathaus vertreten durch Anja Wittmann, Fachanwälting für Verwaltungsrecht. | Foto: Braczko

Ein weiteres Bürgerbegehren gegen die A 52-Pläne soll es nicht geben

Gladbeck. „Unzulässig!“ Dieses Wort dominierte am Mittwochnachmittag das Pressegespräch und die nachfolgende Ratssitzung. Das bedeutet konkret: Den Gegnern einer dritten Autobahn durch Gladbeck bleibt nur noch der Klageweg. Fazit: Das Bürgerbegehren der A52-Gegner ist nicht rechtens! So gab die Dezernentin Nina Frense dem Bürgerforum bereits früh zu bedenken, dass bereits im Vorfeld der Unterschriftenaktion rechtliche Zweifel bestanden: „Die Kosteneinschätzung wurde verkürzt und verändert...

  • Gladbeck
  • 06.05.16
  • 9
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