welche Vorgaben gibt es

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Überregionales
Das generelle Mitnahmeverbot für E-Scooter in Bussen gilt nicht mehr. Wer jedoch unberechtigt den bundesweit gültigen Aufkleber benutzt, muss bei Unfällen mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. ^Fotomontage: Budde

Mit E-Scooter in öffentliche Verkehrsmittel?

Das generelle Mitnahmeverbot für E-Scooter in Linienbussen ist für Fahrzeuge mit entsprechender Zulassung aufgehoben. Die Rheinbahn warnt jedoch vor Missbrauch des bundeseinheitlichen blauen Aufklebers. Bis Dezember 2014 konnten Behinderte ohne Probleme mit ihren „E-Scooter“ in öffentliche Verkehrsmittel einfahren. Aufgrund eines Gutachtens, das vor möglichen schwerwiegenden Gefahren auch für andere Fahrgäste warnte, verboten Verkehrsbetriebe bundesweit die Mitnahme in ihren Fahrzeugen. Dazu...

  • Düsseldorf
  • 15.03.18
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