Alle Osterfeuer sind verboten
Erlass des Ministeriums untersagt Tradition

Die Kommunen sind angewiesen, Osterfeuer zu untersagen. | Foto: Symbolbild pixabay
  • Die Kommunen sind angewiesen, Osterfeuer zu untersagen.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. März, wurde aufgrund der aktuellen Infektionslage festgelegt, dass zu den im Rahmen der Coronaschutzverordnung grundsätzlich untersagten Veranstaltungen und Versammlungen auch Osterfeuer gehören.

Die Kommunen wurden angewiesen, diese nicht zu genehmigen. Aus diesem Grund sieht sich die Gemeinde Uedem gezwungen, alle öffentlichen und privaten Osterfeuer, unabhängig von der Teilnehmerzahl, zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus abzusagen. Auch bereits bei der Verwaltung angemeldete Osterfeuer werden somit nicht zugelassen. Neue Osterfeuer-Anmeldungen werden ab sofort nicht mehr angenommen. Das Verbot gilt nicht nur am Osterwochenende, sondern auch davor und danach. Auch das kontrollierte Abbrennen von bereits zusammengetragenem Baum- und Strauchschnitt ist weder mit noch ohne Zuschauer erlaubt, da dies eine unerlaubte Abfallentsorgung wäre und damit eine Ordnungswidrigkeit. Für viele Veranstalter von Osterfeuern stellt sich die Frage, wie mit bereits aufgeschichteten Feuern verfahren werden soll.
Nach der Corona-Krise wird die Verwaltung sich mit der Thematik beschäftigen, ob es einen einmaligen Ersatztermin zum Abbrennen dieser Feuer in Uedem geben kann. Alternativ dazu kann der Baum- und Strauchschnitt auch über einen gewerblichen Kompostplatz oder einen Containerdienst entsorgt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, das Schnittgut zu schreddern und es als Füllmaterial in Gärten und Grünanlagen zu nutzen.

Autor:

Lokalkompass Goch aus Goch

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