„Keine Rechte vorbehalten“ – Die Piratenpartei Kreis Unna verteilt kostenfreie Liederbücher an Kindertageseinrichtungen

Unna. 02.05.2011. Mitglieder der Piratenpartei werden mit der Aktion „Kinder wollen singen“ in den kommenden Wochen kostenfrei Liederbücher des als gemeinnützig anerkannten Musikpiraten e.V. an alle Kindertagesstätten und Kindergärten im Kreis Unna verteilen. Eine in Deutschland wohl einmalige Aktion, mit der Kinderbetreungseinrichtungen vor den Fallstricken des manchmal komplizierten Urheberechts geschützt werden sollen.

„Wir helfen dem Musikpiraten e.V. aus Überzeugung, die Einrichtungen zu beliefern, ganz ohne Verpflichtung – über ein Ständchen der Kinder freuen wir uns jedoch sicherlich.“, erklärt Jeannine Tembaak, Mitglied der Piratenpartei Kreis Unna. „Die Musikpiraten haben es innerhalb von vier Monaten geschafft, diese Bücher rein spendenfinanziert zu erstellen, jetzt übernehmen wir die Verteilung. Manchmal muss man einfach nur mal handeln und nicht reden!“.

Der Musikpiraten e.V. hat in mühevoller Kleinarbeit knapp fünfzig Lieder in einem Liederbuch zusammengetragen, dieses unter eine freie Lizenz gestellt und sich die sogenannte »Gemeinfreiheit« von der VG Musikedition bestätigen lassen. Für den recht aufwendigen Druck konnten die Musikpiraten außerdem innerhalb weniger Wochen über 40.000,- Euro an Spendengeldern sammeln. Damit wurde das Ziel erreicht, jede Kinderbetreungseinrichtung in Deutschland mit mindestens einem Liederbuch versorgen zu können.

Fleißige Helfer, darunter auch die lokalen Organisationen der Piratenpartei, übernehmen nun in den nächsten Wochen die Verteilung vor Ort an die bundesweit 50.299 Kindertagesstätten und Kindergärten.

Die GEMA war bereits zum Martinsfest und zur Weihnachtszeit im letzten Jahr im Auftrag der VG Musikedition an viele Kinderbetreungseinrichtungen herangetreten. Für die Möglichkeit, Notenblätter von altbekannten Kinderliedern zu kopieren, verlangte sie neben einer pauschalen Gebühr außerdem eine genaue Auflistung der kopierten Lieder inklusive Komponist, Verleger und Anzahl der Kopien. Ein immenser Verwaltungsaufwand, rechtlich aber wohl einwandfrei, da das deutsche Urheberecht gerade in Bezug auf das Kopieren von Notensätzen sehr strikt ist. Moralisch jedoch mehr als fragwürdig, gerade bei traditionellem Liedgut, bei dem das Urheberecht sich nur noch auf das Neusetzen der Noten beruft.

Autor:

Claus Palm aus Unna

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