Bundestagswahl am 26. September
Wahlhelfer in Unna gesucht

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet, man muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben. | Foto: pixabay
  • Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet, man muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben.
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Die Kreisstadt Unna benötigt für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 500 freiwillige Helferinnen und Helfer.

Bereits zur Kommunalwahl haben sich viele freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gemeldet, die das Wahlamt tatkräftig unterstützt haben. Nun steht die nächste Wahl vor der Tür und das Wahlamt ist erneut auf Unterstützung angewiesen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahlvorständen eingesetzt. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet, man muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben.

Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

• einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
• der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
• weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben folgende Aufgaben:

• Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
• Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
• Ausgabe des Stimmzettels,
• Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
• Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume Vorbereitungen treffen und treten bereits um 7 Uhr zusammen. Bis 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt. Danach folgt die Auszählung. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Wahlhelfers findet man außerdem auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Wer sich als Wahlhelferin oder -helfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich entweder über das Internet melden, unter Tel. 02303/ 103-423 anrufen oder sich schriftlich bzw. persönlich beim Bürgerservice im Unnaer Rathaus melden. Wünsche zum Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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