Sicher auf dem Fahrrad: Kein Alkohol am Steuer!

Wer betrunken mit dem Rad fährt, riskiert nicht nur einen Sturz, sondern auch seinen Führerschein. | Foto: B. Kalle
  • Wer betrunken mit dem Rad fährt, riskiert nicht nur einen Sturz, sondern auch seinen Führerschein.
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Feuchtfröhlich feiern – und dann mit dem Rad nach Hause. Das ist keine gute Idee, denn: Wer im wahrsten Sinne des Wortes sturzbetrunken ist, muss nicht nur mit schweren Verletzungen rechnen, sondern sogar mit einem Strafverfahren.

 
„Mit Alkohol im Blut sollte man nicht nur das Auto stehen lassen, sondern auch aufs Fahrradfahren verzichten“, rät Thomas Stoltefuß, Erster Polizeihauptkommissar. Der Chef des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde unterstreicht: „Neben der körperlichen Unversehrtheit setzen Betrunkene auf dem Drahtesel mindestens ihren Führerschein aufs Spiel.“ Und der ist schneller weg als der Kater am nächsten Morgen.
 

Strafbar ab geringer Promillezahl

Bereits ab 0,3 Promille kann sich ein Radfahrer nämlich wegen relativer Fahrunsicherheit strafbar machen, wenn er beispielsweise alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten zeigt. „Nicht nur durch das Fahren von Schlangenlinien kann man auffallen, sondern auch durch das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit“, erläutert Stoltefuß. Hier drohen Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen.
 
Noch größer ist das Risiko, sich heftig auf die Nase zu legen: Die Kreispolizeibehörde verzeichnet im vergangenen Jahr zwar nur zehn Verkehrsunfälle mit alkoholisierten Radfahrern. Hierbei gab es neun Verletzte. „Die tatsächlichen Zahlen werden wohl um ein Vielfaches höher liegen“, unterstreicht Stoltefuß. Gerade Alleinunfälle mit dem Fahrrad werden selten gemeldet.
 

Punkte und Geldstrafen

Ob Radfahrer mit 1,6 Promille im Blut oder mehr überhaupt noch unfallfrei aufsteigen können, sei dahingestellt. Fakt ist: Wer das tut, begeht eine Straftat – und zwar unabhängig davon, ob er auffällig wird, einen Unfall verursacht oder nicht. Und das kann empfindliche Folgen haben: Der Strafanzeige folgen zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Außerdem wird die Straßenverkehrsbehörde im Regelfall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wer kein Gutachten vorlegt oder von den Gutachtern negativ bewertet wird, muss den Entzug der Fahrerlaubnis befürchten.

Vorherige Teile der Serie "Sicher auf dem Fahrrad" finden Sie hier und hier!
 

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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