Neubau der Unnaer Grundschulen am Standort Hertinger Tor scheint sich erledigt zu haben

Mit Interesse habe ich eben die Beschlussvorlage für den Schulausschuss am 15.10.13 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde ja vom Rat beauftragt, das angedachte Schulkonzept, das öffentlich stark diskutiert wurde, zu prüfen und auch Alternativvorschläge von den Fraktionen und aus der Bevölkerung bei der Prüfung zu berücksichtigen.

Jetzt ist in der Beschlussvorlage folgendes zu lesen:

"Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die seinerzeitige Planung, einen möglichen Neubau durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH umsetzen zu lassen,steuerlich und finanzierungstechnisch nicht mehr möglich ist.
Zudem haben sich angesichts der zu erwartenden Mehrbelastungen aus der Kreisumlage der Jahre 2014 ff. die Rahmenbedingungen der Haushaltssicherung verändert. Die kommenden Wochen werden dafür zu nutzen sein, die Strategie an die neuen finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Allerdings ist bereits heute absehbar,dass ein Neubau eines Grundschulzentrums in einer zweistelligen Millionenhöhe von
der Kreisstadt Unna unter finanziellen Gesichtspunkten nicht mehr darstellbar ist. Entsprechendes gilt auch für einen Neubau im Schulzentrum Nord"

Letztes Jahr sollte das "alternativlose" Schulkonzept noch ganz schnell durchgewinkt werden. Manchmal scheinen verlängerte Planungszeiten doch von Vorteil zu sein. Interessant ist, dass Ende letzten Jahres ja anscheinend ein zweistelliger Millionenbetrag noch lockergemacht werden konnte. Ich hatte an dieser Aussage schon damals angesichts der Hauhaltslage meine Zweifel, auch an dem angeblichen Einsparpotential von 500.000 Euro jährlich. Aber jetzt soll gar kein Geld mehr ausgegeben werden, wie man der Beschlussvorlageauch entnehmen kann.

"Für die drei Grundschulstandorte im Innenstadtbereich gilt, dass sie ohne bauliche Änderungen so weiter betrieben werden können wie bisher. Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben insbesondere Sicherheit (Brandschutz)wurden und werden in der Regel zeitnah in den baulichen Bestand übernommen."

Interessant wird die ganze Sache dann, wenn das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das momentan im Landtag beraten wird, verabschiedet wird. Dann kommen nämlich in der bisherigen Form, auf die Kommunen die Kosten für die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion zu, die das Land nicht ausgleichen will.

Die Kostentragungspflicht des Landes erstreckt sich nicht auf die (den Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden) Aufwendungen, die erforderlich sind, damit einzelnen Schülerinnen und Schülern der Schulbesuch überhaupt erst ermöglicht wird
(§ 92 Absatz 1 Satz 2 SchulG).

Autor:

Heike Palm aus Unna

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