Voerde Möllen: Glühweinfest und Dichtheitsprüfung

Bereits zum 8. Mal führte die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“ ihr sehr beliebtes Glühweinfest durch.

Bis auf den letzten Platz waren auch diesmal die gut geheißten Zelte auf der Saarstraße mit Nachbarn und Freunden gefüllt, sodass sich sehr schnell eine gemütliche Atmosphäre entwickeln konnte. Die Idee solch ein „Nachbarschaftsfest“ in den Winter zu verlegen, stammt aus der Tatsache heraus, dass man sich sonst oftmals in der dunklen Jahreszeit kaum sieht. Viele Nachbarn haben sich in der Vergangenheit erst auf dieser Veranstaltung etwas näher kennen gelernt.
So wurde natürlich auch an diesem Abend wieder sehr viel geklönt und gelacht. Letzteres umso mehr, da die Möllener nach einem sehr langen Kampf, nun seit einigen Wochen endlich wissen, dass die Hauseigentümer in diesem Stadtteil von der „flächendeckenden“ Dichtheitsprüfung (DHP) verschont bleiben. Nur noch in sehr wenigen Einzelfällen (begründeter Verdacht) müssen die privaten Abwasserleitungen demnach geprüft und evtl. saniert werden. Dies hatte nach ersten Verlautbarungen des ersten Beigeordneten Herrn Wilfried Limke, Mitte des letzten Jahres, nun zum Jahreswechsel, auch der Stadtrat mit der angepassten Abwassersatzung manifestiert.
Anmerkung: Möllen liegt außerhalb von Wasserschutzzonen aber innerhalb eines von der Stadt Voerde selbst festgelegten sogenannten „Fremdwasserschwerpunktgebietes“!

Die BI „MFP“ ist allerdings weiterhin der Auffassung, dass das Land NRW mit der verbleibenden flächendeckenden Dichtheitsprüfung innerhalb von Wasserschutzgebieten (WSG), entgegen eigenen Bekundungen von ROT/ Grün, immer noch keine „Bürgerfreundliche“ Lösung geschaffen hat. Erst jetzt soll ein fünf jähriges Monitoring vom Land aufgesetzt werden, um überhaupt erst festzustellen welche Auswirkungen vermeintlich undichte Abwasserrohre auf die Wasserqualität haben. Bis es zum eigentlichen Ergebnis kommen wird, werden aber schon viele Tausend Bürger, auch in Voerde, ihre AW-Leitungen geprüft und evtl. teuer saniert haben. Diesen großen Widerspruch sehen auch die mittlerweile ca. 80 „Bürgerinitiativen gegen die DHP“ in NRW so. Auf dem letzten Treffen, mit ca. 100 Delegierten aus allen Regionen des Landes, welches Mitte des Monats in Dülmen stattfand, stellten sich auch einige neue Initiativen aus der hiesigen Region (z. B. Dorsten und Schermbeck ) vor, die besonders stark von WSG tangiert werden.
In Wesel hat sich der „Blumenkamper Bürgerverein e. V. “ diesem Thema angenommen und führt am kommenden Donnerstag den 30.01.2014 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Pollmann, Am Tönniskamp 5 eine Veranstaltung mit Vertretern der Lokalpolitik durch. http://www.blumenkamp.info/

Voerde ist weiterhin besonders hart betroffen!

Voerde mit sehr großen Wasserschutzzonen III a und III b (dadurch Prüfpflicht für große Teile in Voerde Stadtmitte, Rheindörfer, Spellen Süd usw.) bezieht das Trinkwasser aus dem Brunnen in Hünxe- Bucholtwelmen mit relativ dünn besiedelten WSG (wenige Prüfpflichten für Hünxer Bürger).
Die Dinslakener Bürger (kein WSG und keine Prüfpflicht für priv. Hausbesitzer) bekommen das, laut dem zuständigen Wasserwerken, „sehr hochwertige Trinkwasser“ aus dem Brunnen Voerde- Löhnen.

Dort wurde am 09. Juni 2009 Deutschlands größte Nanofiltrationsanlage in einem kommunalen Wasserwerk in Betrieb genommen. Die neue Technik wurde nötig, weil der Kohleabbau in der Mommbachniederung zu Beeinträchtigungen bei der Wassergewinnung in Löhnen geführt hat. Durch Bergsenkungen kann in die Förderbrunnen des Wasserwerks Rheinuferfiltrat gelangen. Die Nanofiltrationsanlage filtert alle Stoffe heraus, die im Trinkwasser unerwünscht sind. (Zitat Ende: stadtwerke-dinslaken )
Die o. g. Beeinträchtigungen haben allerdings nichts mit vermeintlich undichten priv. Abwasserleitungen zu tun!

TIPP:

Die BI „MFP“ rät weiterhin den betroffenen Bürgern zur Besonnenheit, nichts zu überstürzen und vielleicht auch mal den zuständigen Landtagsabgeordneten die persönliche Betroffenheit oder evtl. die finanzielle Situation zu schildern.
Auch priv. Klagen sollten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da es bei diesem Landesgesetz sicherlich einige Ungereimtheiten hinsichtlich der vermeintlichen Verletzung der „verfassungskräftigen Grundsätze der Gleichbehandlung“ und der "Einhaltung des Übermaßverbotes" geben könnte?
Wichtig sei es auch, sich bei Bedarf an möglichst unabhängige Prüfer zu richten und sich ggf. Referenzen über die "Durchfallquote" vorlegen zu lassen. Hier gibt es aus Erfahrung sehr große Differenzen in den Prüfergebnissen.
Des Weiteren werden oftmals erst, durch viel zu hohen Wasserdruck während der Hochdruckreinigung vor der Kamerafahrt, die Rohre zerstört, ohne dass man dies hinterher nachweisen kann.

Weitere Infos unter: http://www.alles-dicht-in-nrw.de/ oder die Homepage von MFP: http://www.webdesign-bergmann.de/MFP/html/aktuelles.html

Autor:

Hans- Peter Bergmann aus Voerde (Niederrhein)

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