Basiskonto-Inhaber können sich nach BGH-Urteil Gebühren erstatten lassen
Geld zurück von der Deutschen Bank

Foto: Honorarfreie Verwendung des Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale NRW stellt Musterbrief zur Verfügung•
Mögliche Ansprüche auch für Kunden anderer Banken

VZ NRW Kundinnen und Kunden, die ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können die bis Ende Juni gezahlten Kontogebühren nun in vollem Umfang zurückfordern. Dazu rät die Verbraucherzentrale NRW, die hierfür einen Musterbrief anbietet. Grundlage fürdie Erstattung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. XI ZR 119/19), das der Verbraucherzentrale Bundesverband erstritten hat. Demnach war das Basiskonto der Deutschen Bank überteuert.

Jedes Kreditinstitut, das Girokonten anbietet, muss seit 2016 auch ein Basiskonto anbieten. Dieses so genannte „Girokonto für alle“ soll allen Verbrauchern ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Zuvor hatten immer wieder Banken vermeintlich problematischen Kundengruppen ein Konto verweigert -etwa Geflüchteten, Wohnungslosen oder Menschen mit Kontopfändung. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Im Gesetz ist nur von „angemessen“ die Rede. Dies führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können.

Die Deutsche Bank hatte für ihr Basiskonto 8,99 Euro im Monat verlangt plus weitere Entgelte für beleghafte Buchungen. Das vergleichbare Standardkonto „dbAktiv“ kostete zu diesem Zeitpunkt dagegen nur 4,99 Euro. Der BGH hat dieses Basiskontoentgelt für unzulässig erklärt. Die Deutsche Bank hat entsprechend zum 1. Juli 2020 ihre Preise angepasst. „Die bis dahin gezahlten Entgelte für das überteuerte Basiskonto können die Deutsche Bank-Kunden jetzt komplett zurückfordern“, sagt Silke Rey Romero, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Da die Entgeltklausel für das Basiskonto unwirksam war, müssen die Kunden für den Zeitraum bis Ende Juni überhaupt keine Kontogebühren mehr zahlen.“

Doch automatisch wird das Geldhaus offenbar kein Geld erstatten: Die Bank erklärte in der Presse, sie werde „im Fall von berechtigten Ansprüchen Erstattungen andie betroffenen Kunden leisten“.Betroffene müssen also ihren Anspruch aktiv geltend machen. Sie können hierzu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen: verbraucherzentrale.nrw/MB_Basiskonto_Deutsche_Bank.pdf.

Falls die Deutsche Bank die Erstattung dennoch ganz oder teilweise ablehnt, können sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW beraten lassen. Auch Kunden anderer Banken mit teuren Basiskonto-Entgelten können diese dort auf mögliche Erstattungsansprüche prüfen lassen.

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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