Novellierung des Betreuungsrechts

Mit der Zustimmung des CDU-Parteitags und dem zustimmenden Mitgliedervotum der SPD (für die Groko: 66%) dürften die nachstehenden Formulierungen konkreter werden:

Auf Seite 133 des Koalitionsvertrages (im Entwurf) :

Entscheidungsrecht über medizinische Behandlungen für Ehepartner

Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf.

(Eine Patientenverfügung wird nicht entbehrlich. [Anm.: NK])

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung

Vorrang sozialrechtlicher Hilfen

Wir werden das Vormundschaftsrecht (für Minderjährige [Anm. NK]) modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten (zwei) Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbst-bestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.

(Anm. NK) Die Betreuer*innen, die ehrenamtlich Angehörige rechtlich betreuen und oftmals auch deren Pflege übernommen haben, wurden mal wieder nicht erwähnt.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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