Schon wieder Aufruf zu „Facebook-Party“

Polizei und Ordnungsamt müssen sich weiterhin mit „Facebook-Parties“ herumschlagen. „Etwas entnervt kann man aktuell nur sagen: Nicht jeder nutzt seine Auffassungsgabe für die richtigen Schlüsse“, sagt Lena Kücük, Pressesprecherin der Stadt Witten.
Nachdem in den vergangenen Woche zwei Jugendliche via „Facebook“ unter ihrem tatsächlichen Namen zu öffentlichen Parties in Witten eingeladen gibt es nun - wie trickreich! - eine anonyme Einladung: 1 825 Menschen sollen sich laut Unbekannt am Samstag, 4. August, in Witten versammeln.
Da sich das Ordnungsamt nicht an den Einladenden wenden konnte, musste die Stadt den Administrator von Facebook kontaktieren. „Nach fast drei Tagen und unzähligen E-Mails und Anrufen hat ,Facebook‘ den Aufruf dann gelöscht“, heißt es aus dem Ordnungsamt. Da zuletzt jedoch schon 119 Leute zugesagt und 102 Unschlüssige einen Besuch erwogen hatten, ist zurzeit der Polizeieinsatz in Planung und wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Parallel hat das Ordnungsamt per Allgemeinverfügung die Durchführung und die Teilnahme an dieser so genannten Facebook-Party im gesamten Stadtgebiet Witten untersagt.
Stadtverwaltung und Polizei appellieren an alle Partyfreunde: „Bitte feiert zu Hause, mietet euch Räume, meldet Veranstaltungen an, aber lasst ordnungswidrige Einladungen für öffentliche Veranstaltungen einfach sein.“ Für die 750 Euro Bußgeld, die Timo K. ins Stadtsäckel einzahlen soll, könne jeder Partyhungrige in Diskotheken der Region an 52 Wochenenden im Jahr mit Freunden und Fremden feiern.
Die Begründung für die Untersagung der Party: 1. Eine verantwortliche Person, die für die Einhaltung notwendiger Sicherheitsauflagen in die Pflicht genommen werden kann, ist nicht bekannt. Somit ist davon auszugehen, dass keine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht. 2. Für die Veranstaltung liegt kein mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept einschließlich eines Räumungs- und Evakuierungsplanes sowie eines Verkehrslenkungsplanes vor. 3. Für die An- und Abreise der Besucher liegt kein Verkehrskonzept vor. 4. Es fehlen Angaben zum Ordner-, Rettungs-, Sicherheits- und Sanitätsdienst. 5. Es liegen keine Entwürfe eines Reinigungs- und Entsorgungskonzeptes, inklusive Toilettenanlagen, vor. 6. Eine Erlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht/Straßenverkehrsrecht ist weder beantragt noch erteilt.
Kurzum: Wer öffentlich einlädt, hat keinen Einfluss darauf, wer und wie viele Teilnehmer tatsächlich kommen. Veranstaltungen, die im „normalen Alltag“ nicht zulässig sind, sind auch als „Facebook-Party“ nicht tolerierbar. Der Gesundheitsschutz von Besuchern, Unbeteiligten und Ordnungskräften ist ein wichtiger, so genannter Gemeinwohlbelang, der dieses Verbot rechtfertigt.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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