Verdacht auf Vogelgrippe in Xanten bestätigt! (siehe Kommentar!)

Bei einem tot aufgefundenen Bussard besteht der Verdacht, dass er an der "Vogelgrippe" erkrankt war. Weitere Untersuchungen stehen noch aus. | Foto: Hans Glader
  • Bei einem tot aufgefundenen Bussard besteht der Verdacht, dass er an der "Vogelgrippe" erkrankt war. Weitere Untersuchungen stehen noch aus.
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Bei einem Bussard, der am Montag, 14. November, auf der Reeser Schanz in Obermörmter in Xanten verendet aufgefunden worden war, wurde, wie der Kreis Wesel mitteilt, gestern eine Influenza A- Virus Infektion vom Typ H 5 festgestellt.

Am Niederrhein. Ob es sich um eine gefährliche Variante wie H5N8 (Vogelgrippe) handelt, ist noch nicht bekannt. Zur weitergehenden Untersuchung wurde Probenmaterial vom Untersuchungsamt CVUA RRW in Krefeld zum Friedrich- Loeffler-Institut gesandt. Mit einem endgültigen Ergebnis wird Freitagnachmittag gerechnet.

Vorläufiger Befund

Der jetzige Befund ist vorläufig und nicht ungewöhnlich. Angesichts der allgemeinen Gefährdungslage haben das Landesumweltministerium, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie die betroffenen Kreise Wesel und Kleve sich aber darauf verständigt, noch am Mittwochabend einen Verdachtssperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um die Fundstelle einzurichten. Der Sperrbezirk umfasst ein Gebiet bis mindestens einen Kilometer Entfernung vom Fundort, das Beobachtungsgebiet reicht bis mindestens drei Kilometer Entfernung. Der Fundort liegt in Rheinnähe und nahe der Kreisgrenze an der Nordspitze von Xanten. Das betroffene Schutzgebiet betrifft damit überwiegend den Kreis Kleve.

Sperrbezirk eingerichtet

Im Xantener Teil des Sperrbezirks ist kein Geflügelbestand gemeldet, im entsprechenden Teil des Beobachtungsgebietes sind acht Kleinhaltungen bekannt. Die Betriebe werden heute noch persönlich durch Mitarbeiter/innen des Kreisveterinäramtes informiert. Die wesentlichen Schutzmaßnahmen bestehen in regelmäßigen tierärztlichen klinischen Untersuchungen, Zutrittsbeschränkungen und verstärkten Hygienemaßnahmen. Geflügel muss aufgestallt werden. Xanten liegt aber ohnehin im Wildvogelrastgebiet des Unteren Niederrheins, in dem seit Montag allgemein eine Aufstallpflicht gilt. Im Sperrbezirk sind Federwildjagden genehmigungspflichtig, Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen.

Ämter bereiten sich vor

Sollte sich Freitagnachmittag der Verdacht auf die Variante H5N8 (Vogelgrippe) bestätigen, werden die Schutzgebiete auf mindestens zehn Kilometer um den Fundort ausgeweitet. Die Veterinärämter der Kreise Wesel und Kleve bereiten sich vorsorglich bereits jetzt in enger Zusammenarbeit auf diesen Fall vor.

Im Rahmen von Monitoringuntersuchungen sendet der Kreis Wesel routinemäßig und momentan verstärkt geeignete Proben von Wild- und Hausgeflügel zur Untersuchung auf Influenzainfektionen ein. Geeignet sind vor allem verendet aufgefundene Wildvögel, die typischerweise an Gewässern leben sowie Greifvögel.

Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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