Kein Leinenzwang für Hunde in der Hees/Xanten?

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Die Stadt Hilden hatte eine Anleinpflicht für Hunde im Wald auch auf Wegen erlassen. Das OVG Münster hat diese Pflicht mangels sachlicher Zuständigkeit der Stadt gekippt. Die Stadt ist nicht Eigentümer. Zuständig wäre als Eigentümer die Forstverwaltung NRW. Sie hat aber in Hilden keine Anleinpflicht verordnet.  Im gültigen Landschaftsplan Sonsbeck/Xanten ist die Hees als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Neben den allgemeinen Regelungen wurde noch Folgendes festgesetzt: Es ist verboten, Hunde außerhalb der Park-und Stellflächen oder Hofräumen frei laufen zu lassen.
Somit, weiterhin Leinenzwang in der Hees auch auf Waldwegen.

Rechtliche Ausführungen ohne Gewähr.

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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