Da kann man als genervter Nachbar noch so sehr die Backen aufblasen!

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Anrainer müssen Froschgequake erdulden und können grundsätzlich nicht verlangen, dass die Frösche aus natürlichen Biotopen oder aus künstlich angelegten Gartenteichen entfernt werden. Denn Frösche sind nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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