Verkehrshindernis

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Am Wochenende war schönes Wetter.
Aber warum müssen manche Leute auf der Straße fahren,
wenn daneben doch extra ein Fahrradweg vorhanden ist?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht,
für bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder
eine bestimmte Geschwindigkeit.

Auch mit der Mitgliedschaft in einem Radsportvereinen ändert sich nichts.

Autor:

Jürgen Teine aus Lünen

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