Tasso fordert: "Hundesteuer soll abgeschafft werden!"

Von der Hundesteuer profitieren die Städte und Kommunen, nicht aber der Hund. | Foto: Diana Ranke
  • Von der Hundesteuer profitieren die Städte und Kommunen, nicht aber der Hund.
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Sind Hunde Luxusartikel, für die Steuern zu entrichten sind? Auf dieser Kernfrage basiert eine soeben gestartete gemeinschaftliche Initiative der führenden Tierschutzorganisationen TASSO und Deutscher Tierschutzbund, dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und dem Hundemagazin Dogs. "Die Erhebung einer Hundesteuer ist nicht nur unsozial und ungerecht, sondern auch schon lange nicht mehr zeitgemäß", begründet Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., das Engagement. Tatsache ist: Bis auf wenige Länder wie Deutschland, Österreich, Luxemburg, die Schweiz und Namibia haben alle Staaten die Hundesteuer in den vergangenen Jahren abgeschafft. In Deutschland basiert die Abgabe unter anderem auf einem Beschluss der "Fürstlich Isenburgischen Regierung" vom 28. Februar 1807. Demnach durfte die Stadt Offenbach am Main Hundesteuer erheben, um die städtischen Kriegsschulden zu tilgen.

Daran hat sich bis heute eigentlich nichts geändert. Nach wie vor dient die Hundesteuer - deren Höhe Städte, Gemeinden und Kommunen nach eigenem Gusto bestimmen - zum Stopfen von Haushaltslöchern oder zur Finanzierung von Projekten, die mit Tierhaltung nicht das Geringste zu tun haben. Mit der Initiative unter dem Motto "Stoppt die Hundesteuer" wollen die beteiligten Organisationen den Gesetzgeber veranlassen, diesen Missstand abzuschaffen. Entsprechende Unterschriftensammlungen laufen (http://www.dogs-magazin.de/content/hundesteuer/eingabe.html).

Schützenhilfe gibt der Rechtsanwalt und Hundebesitzer Dr. Elmar Vitt. Nachdem er mit einer Klage gegen die Hundesteuer beim Bundesgerichtshof scheiterte - die höchsten Richter hatten entschieden, den Fall gar nicht erst zu verhandeln -, klagt Vitt nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gestützt ist die Klage auf Art. 34 MRK (Europäische Menschenrechtskonvention). Nach seiner Auffassung würde die deutsche Rechtslage zur Hundesteuer fundamentale Rechte aus der MRK verletzen, darunter Art. 8 Abs.1 (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art. 13 (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art. 14 (Verbot der Diskriminierung).

Philip McCreight von TASSO verweist in diesem Zusammenhang auf die längst überholte Lenkungsfunktion der Hundesteuer, die von Befürwortern noch immer vorgebracht wird: "Mit der Hundesteuer die Anzahl der Hunde zu begrenzen, ist ein Trugschluss", sagt er. "Das zeigen die Zahlen der Länder, die erst in jüngster Zeit die Hundesteuer abgeschafft haben, Großbritannien, Schweden und Frankreich beispielsweise. Es gibt meines Wissens keine Untersuchung, wonach sich dort die Anzahl der Hunde nach Einführung der Steuerfreiheit signifikant erhöht hat." (Quelle: Tasso)

Autor:

Manuela Lieflaender aus Menden (Sauerland)

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