Ankauf der STEUER-CD`s

Wer einem Teil des Volkes Straffreiheit verspricht, damit er seinen „anstrengungslosen Wohlstand“ wie einen Goldschatz z.B in der Schweiz verstecken kann, lädt nicht nur zur „spätrömischen Dekadenz“ ein, sondern hilft auch nachdrücklich dabei, dass die deutschen Bürger polarisiert werden.
Derartiges Politikverständnis a la Westerwelle & Schnösel KG erinnert mich an die Biedermänner und Brandstifter. Denn nicht jeder Hartz IV Empfänger ist der Biersaufende TV- Glotzer mit Jogginghose, der uns in den von der Werbung bezahlten Medien suggeriert wird.
Ich kenne allein schon aus meinem beruflichen Umfeld genug Hartz IV Empfänger, die Akademiker sind ohne Perspektive. Und wer die Schwarzarbeit anprangert, sollte nie vergessen, dass dieses Geld in der Regel dem Binnenmarkt zu Gute kommt.
Ich frage hiermit:
Machen sich die Politiker, die den Ankauf der Steuersünder- CD unterlaufen, nicht strafbar im Sinne der Beihilfe, Vereitlung, Begünstigung und / oder Gewährung der Steuerhinterziehung, um nicht von Anstiftung zu sprechen?

PS:
falls die Beantwortung dieser Frage zu kompliziert sein sollte, fällt der Hessen - Koch als Joker schon lange aus.

Autor:

Dr. Mathias Knoll aus Arnsberg

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