Energiekonzept für Bürgerbahnhof Arnsberg nötig

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Ein gleicher Text wurde als Bürgerantrag an den Bürgermeister in Arnsberg gestellt.

Vielen Dank an das Bauplanungsamt für die schnelle und umfassende Beantwortung meiner Fragen zum Energiekonzept des modernisierten Bahnhofes nach der Informationsveranstaltung mit dem kommunalpolitischen Arbeitskreises unseres Ortsvereins. Leider bleiben für mich immer noch einige Fragen offen, weshalb ich so versuche den Diskurs fortzusetzen.

Zur Sache gibt es in der Stadtpolitik, nach meinen Recherchen, einen Arbeitskreis Energie nahe dem Planungsausschuss, der eine Liste von vier städtischen Gebäuden erstellt hat, auf denen vorrangig solare Energiegewinnung eingesetzt werden soll. Wenn der Bahnhof in Arnsberg nicht auf dieser Liste sein sollte, plädiere ich jetzt politisch dafür / schlage das vor, weil der Bahnhof mit Südausrichtung mit großer Dachfläche auf unverbaubarem Vorplatz dafür, aus meiner Sicht, besonders geeignet ist. Außerdem sind die Dachflächen gerade erneuert worden. Sie sind gerade eingerüstet und der Baukörper steht zudem für solche Maßnahmen gerade besonders offen zur Verfügung. Vergleichsweise einfach lassen sich vor der Verschieferung der Dachfläche Kollektoren jeder Art dachintegriert einbauen. Die Keller sind für große solarthermische Pufferspeicher beplanbar und Verrohrungen sind einfach möglich. Außerdem sind die nachhaltigen Energiekosten eines modernisierten Gebäudes oder eine Refinanzierung von Errichtungsmehrkosten über die Nutzungsdauer sicher ein Thema einer Kommune mit solch prekärer Haushaltslage und absehbar z.B. weiter steigenden Gaspreisen. Es würde einfach eine große Chance vertan, die ein privater Investor sicher im Sinne dieses Antrages lösen würde.

Zitate aus dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung:

Auch eine Energiewende, die auf Erneuerbare Energien, Einsparung und Effizienz setzt, ist angesichts von Ressourcenknappheit und Klimawandel für NRW Pflicht und Chance zugleich. Nur eine nachhaltige Wirtschaft ist langfristig eine starke und stabile Wirtschaft. ....
Durch die Streichung des Paragrafen 26 LEPro (Landesentwicklungsprogramm) sind eine umweltverträgliche Energieversorgung, der Einsatz Erneuerbarer Energien und die Ausschöpfung der Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung derzeit nicht mehr Ziele der Landesentwicklung. Als erster Schritt vor der erforderlichen Novelle wird der § 26 in der bewährten Fassung wieder in das LEPro eingefügt. ....
In allen Teilen des Landes sind die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klima und umweltverträgliche und möglichst preisgünstige Energieversorgung zu erhalten oder zu schaffen, die insbesondere die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien begünstigen. Dabei sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen. ....
Administrative Hindernisse gegenüber Standorten zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar.

Das CDU/FDP-regierte Land Baden-Württemberg hat ein EWärmeG auch für den Gebäudebestand beschlossen. Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass ein Großteil der Bundesförderung bisher nach Baden-Württemberg geflossen ist. Wir wollen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg auswerten, um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Dies
kann einen Beitrag liefern, um eine Million Solardächer zu ermöglichen.

In der letzten Antwort argumentiert die Verwaltung, Solarthermie sei nur sinnvoll wenn große Brauchwassermengen im Gebäude benötigt werden. Das bestreite ich aus eigener Erfahrung, weil meine Gebäudeheizung an jedem nicht voll verhangenen Tag wegen meiner Solarthermieanlage nicht arbeiten muss. Auch an Wintertagen und oft auch im späten Nachmittagsbereich muss der Warmwasser Heizungsvorlauf meist nur von 20-30° und nicht von 6° C aufgeheizt werden. Dies macht selbst dann mindestens 30% der Heizkosten aus. Bei ggf. geplanten Bodenheizungssystemen sind solche ohne Wärmepumpe auch in Arnsberg erreichbaren Temperaturen besonders energiesparend machbar. Weiter erhöht eine Solarthermieanlage sicher die Lebensdauer der zweiten Heizung des Gebäudes die oft auch einen Pufferspeicher hat und die kann weniger Leistungsstark geplant werden.

§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien nach EEWärmeG, auch wenn die Verwaltung mitteilt, dass dies hier keine Anwendung findet. (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach § 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird.

Auch finde ich in der Antwort der Verwaltung keine Angaben über die geplante Heizungsanlage und weise deshalb darauf hin, dass Arnsberg in einem großen Waldgebiet liegt und ein solches Gebäude mit großen unbeplanten Kellerbereichen besonders für die Lagerung von Hackschnitzeln oder Holzpellets (Feste Biomasse nach §5(3)2 EEWärmeG) geeignet scheint. Hackschnitzel könnten z.B. in den Bringhöfen und den Stadtwerken erzeugt werden. In Obereimer werden Hackschnitzel industriell im Tonnenmaßstab hergestellt, dürfen aber derzeit nur im Spanplattenwerk zu Heizzwecken verwendet werden. Deshalb kann das Planungsamt mit einer solchen regenerativen Heizung mit regionaler Energiequelle weitere besondere Punkte in Richtung eines besseren Energieausweises machen. Auch dies ist noch zu diesem Zeitpunkt änderbar und in Richtung der Fördertechnik und Beschickung der Lagerräume planbar.

Zudem kann auf größeren weiteren Teilen der Dachfläche danach Photovoltaik eingesetzt werden. Besonders in einem Gebäude, welches einen größeren Teil des Stromes durch Beleuchtung, Kühlschränke, Computerräume etc. selbst verbrauchen wird ist seit der Eigenverbrauchvergütung seit 2009 eine solche Anlage schneller wirtschaftlich. Hier ist ein Link zur Berechnung http://www.antaris-solar.de/fotovoltaik-rendite-rechner-online.html . Vielleicht findet sich ja auch jetzt auf diesem Weg Investor, der die solare Wertschöpfung natürlich für sich abgreifen wird. Nicht nur auf dem Arnsberger, Hüstener Berufskollegs und dem Kreishaus wären dann kommunale Photovoltaikanlagen.

Aus Alledem erscheint es mir auch zum jetzigen Bauzustand sinnvoll die kommunalen Vorgabegremien wie Bezirksausschuss, Planungsausschuss und Rat über den politischen Weg hin zu informieren und nötigenfalls geänderte Entscheidungen in Richtung nachhaltiger Gebäudeenergiekosten zu treffen.

E. Felix Werker, SPD-Ortsverein Arnsberg, Vorsitzender

Autor:

E. Felix Werker aus Arnsberg

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