Wenn Osterfeuer nicht ausgehen...

Aufnahme 3. April
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...und noch einige Tage vor sich hin kokeln ... ist dies nicht gerade erfreulich für die Nachbarschaft.
Eigentlich hat das Osterfeuer an der Norbertstraße gar nicht richtig gebrannt. Es blieb so viel übrig, dass man noch ein zweites Osterfeuer entfachen könnte. Nun kokelt es, auch drei Tage später noch, so vor sich hin und der Vorrat reicht dicke noch für viele Tage.

Im Merkblatt Brauchtumsfeuer in Bedburg-Hau steht:
Das Brauchtumsfeuer ist nur erlaubt, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden kann (§ 7 LImschG NRW).
Im Zusammenhang mit dem Brauchtumsfeuer muss folgendes beachtet werden:
(...)
8. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein. Ein mehrere Tage schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
9. Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Merkblatt Brauchtumsfeuer: hier klicken

Das 1. Bild vom 3. April
        2. Bild vom 4. April

Aufnahme 3. April
Aufnahme 4. April
Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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