Erfolg vor dem EuGH: Studien zu Glyphosat dürfen nicht geheimgehalten werden

Soeben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Klage der Grünen Europaabgeordneten Heide Hautala, Michéle Rivasi, Benedek Jávor und Bart Staes auf die Veröffentlichung von Studien zum Krebsrisiko durch Glyphosat stattgegeben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte sich geweigert, zentrale Teile jener Studien zu veröffentlichen, auf deren Grundlage die EFSA Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft hatte. Die EFSA und die Pestizidhersteller Monsanto und Cheminova hatten argumentiert, eine vollständige Veröffentlichung der Studien würde die finanziellen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen und das öffentliche Interesse weniger wiegen.
Diese Argumentation hat der EuGH in seiner heutigen Entscheidung vollständig und in einiger Schärfe zurückgewiesen und klar gemacht: Das öffentliche Interesse zu wissen, welche Risiken durch die Freisetzung von Pestiziden in die Umwelt entstehen, überwiegt das finanzielle und unternehmerische Interesse der Pestizidhersteller.
Die Pressemitteilung des EuGHs zu dem Urteil:  hier klicken
Hintergrund
Die Grünen Europaabgeordneten Heide Hautala, Michéle Rivasi, Benedek Jávor und Bart Staes haben 2017 auf die Veröffentlichung von Studien zum Krebsrisiko durch Glyphosat geklagt. Im Rahmen der umstrittenen Wiederzulassung des Pflanzengiftes hatte sich die mit der wissenschaftlichen Prüfung beauftragte Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geweigert, zentrale Teile (“Material, Versuchsbedingungen und Methoden” und “Ergebnisse und Analyse” jener von der Industrie in Auftrag gegebenen Studien zu veröffentlichten, die zur Einschätzung des Krebsrisikos verwendet wurden. Die EFSA kam auf Grundlage dieser Studien, anders als die internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht krebserregend sein.
Die EFSA und die Pestizidhersteller hatten ihre Weigerung die Studien vollständig zu veröffentlichen damit begründet, dass eine vollständige Veröffentlichung der Studien die finanziellen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen und das öffentliche Interesse weniger wiegen würde. Zudem argumentierten sie, dass die geheimgehaltenenen Teile der Studien gemäß der Aarhaus-Verordnung nicht von öffentlichem Interesse seien, weil es dort nicht um die Freisetzung von Glyphosat an sich, sondern um die daraus folgenden Auswirkungen auf die Umwelt gingen. Dies sei durch die Aarhaus-Konvention nicht gedeckt, so Pestizidhersteller und EFSA einhellig. In der heutigen Entscheidung des EuGH wurde auch einem ähnlichen Antrag zur Veröffentlichung stattgegeben (Rechtssache Tweedale).

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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