Bereits im Juli lag ein Konzept zur Öffnung des BedburgerNass vor

Bei der Ratssitzung, gestern am 27. Aug. versammelten sich Mitglieder der DLRG und vom Hallenbad Förderverein im Zuschauerraum, weil sie in der Bürgerfragestunde Auskunft darüber erhalten wollten, wann das Hallenbad zumindest für Vereine und Schulen wieder geöffnet wird. Bürgermeister Peter Driessen erkundigte sich noch vor der Sitzung bei der DLRG warum diese zur Sitzung gekommen waren und teilte ihnen mit, dass es doch schon beschlossene Sache sei, dass das Bad für Vereine/Schulen im kommenden Monat wieder eröffnet werden soll. Da kam große Verwunderung auf, denn noch vor 2 Wochen konnte man der Presse entnehmen, Zitat Rheinische Post: "Bürgermeister Peter Driessen ist der Meinung, dass die Einhaltung der Regeln mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten beziehungsweise zu überwachen sei." 
Ratsmitglieder kurz vor Beginn der Sitzung danach befragt, ob sie über die Widereröffnung informiert sind - einhellig Nein. 
Peter Driessen will nun die Vereine zu einem Ortstermin einladen. Auch dazu große Verwunderung, denn der Förderverein hatte bereits vor 7 Wochen um einen Ortstermin gebeten um sich vor Ort zu informieren. Ein Termin kam jedoch nicht zustande. 
Dann abermals große Verwunderung. Der Förderverein erhielt am Tag nach der Ratssitzung aus sichererer Quelle das Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das Hallenbad „Bedburger Nass“ erstellt von der Gemeinde. Das Konzept ist nicht mit Datum ausgewiesen, doch aus einer Textpassage (Die Öffnungszeit wird in den Sommerferien 29.06. – 11.08.2020) wird ersichtlich, dass dieses Konzept bereits im Juni vorlag. Auch darüber war der Förderverein nicht informiert. Der Förderverein stellt sich natürlich jetzt die Frage: Welche Spielchen wurden da gespielt und wo bleibt da die Bürgernähe und Zusammenarbeit mit den Vereinen. Letzteres auf der Strecke, dem Wahlkampf um den Landratsposten geschuldet. 

Hier das Infektionsschutz- und Zugangskonzept ... Juni?
1. Allgemeine Schutzmaßnahmen
Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordnete Grundsätze vollumfänglich einzuhalten:
- Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- Die Einhaltung der Distanzvorschriften des BAG von 1,5 m Abstand für die gesamte Anlage.
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlage nicht betreten.
- Für Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten der Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt.
2. Ansteckungsschutz im Bedburger-Nass
Damit die Badbesucher eine angemessene Möglichkeit erhalten, die geforderte Abstandregeln einzuhalten, ist es erforderlich, die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher zu verringern. Dies wird durch Steuerung an der Kasse bzw. im Eingangsbereich, durch Maßnahmen im Umkleide- und Duschbereich und durch entsprechende Aufsicht des Badepersonals erreicht. Grundsätzlich gilt in Bezug auf die Einhaltung der Abstandsregelungen, dass der Badbetreiber für den Badegast die Voraussetzungen hierfür geschaffen hat, für die Einhaltung selbst aber der Badegast verantwortlich ist. Bei Missachtung kann das Badpersonal eingreifen.
Die Öffnungszeit wird in den Sommerferien (29.06. – 11.08.2020) und auch darüber hinaus auf max. 6 Stunden reduziert und auf 2 Stunden Nutzung je Besucher begrenzt.
Die ermittelte maximale Auslastung liegt bei max. 30 Besucher, die sich gleichzeitig im Hallenbad aufhalten dürfen.
Mit Hilfe des Badepersonals sowie durch Ausgabe von Umkleideschrank-Schlüssel wird die Besucheranzahl kontrolliert.
2.1 Ansteckungsschutz pro Bereich spezifisch
2.1.1 Ansteckungsschutz im Eingangs- und Kassenbereich sowie Ausgangsbereich
Im Eingangsbereich ist ein Kundenstopper mit neuen in der „Corona-Zeit“ geltenden Baderegeln aufgestellt.
Den Besuchern steht an geeigneter Stelle ausreichen vom Betrieb zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel bereit.
Auf dem Boden vor der Kasse und in Wartezonen sind Abstandsmarkierungen angebracht.
Das Kassenpersonal ist durch eine durchsichtige Trennwand geschützt.
Das bargeldlose Zahlen ist möglich und wird präferiert.
Die Besucher sind angehalten, ihre Ein- und Austrittszeit mitzuteilen und sich hierfür in einer Kontakt-Nachverfolgungsliste namentlich einzutragen. Die Listen werden seitens des Betreibers nicht anderweitig verwendet und nach vier Wochen vernichtet.
Eine Ein- und Ausgangskontrolle findet durch Ausgabe von Umkleideschrank-Schlüssel an der Kasse statt. Diese sind nach dem Hallenbadbesuch wieder abzugeben. Der Umkleideschrank sowie Schlüssel werden nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert.
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Gut sichtbar nach draußen ist im Eingangsbereich ein Schild „Frei / Voll“ positioniert, um die potentielle Warteschlangen zu vermeiden.
Im Innenbereich ist keine Ruhe- und Wartezeit erlaubt.
Im Ein- und Ausgangsbereichen besteht für die Besucher Maskenpflicht.
Alle Kontaktflächen (u. a. Türgriffe, Handläufe etc.) werden in regelmäßigen Abständen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt und bei Bedarf desinfiziert.
Sämtliche Hilfeleistungen durch das Service-, Kassenpersonal dürfen ausschließlich mit Mundschutz ausgeübt werden.
2.1.2 Ansteckungsschutz in Umkleide- und Sanitärbereichen:
Nur jede zweite Einzelumkleide und jeder vierte Umkleideschrank darf genutzt werden. „Damen und Herren“- Bereich werden vorübergehend aufgelöst.
Nutzung von Sammelumkleide und –dusche ist nur für geschlossene Gruppen (Vereine, Aquafitness, Schwimmkurse u. ä.) gestattet. Erst nach erfolgter Reinigung und Desinfektion werden diese für nächste Nutzergruppe freigegeben.
Dusch- und Sanitärräume dürfen von max. 2 Personen gleichzeitig betreten werden.
Duschen ist nur vor dem Schwimmen erlaubt. Nach dem Schwimmen werden die Besucher aufgefordert, das Hallenbad umgehend zu verlassen. Kontrolle erfolgt durch das Badepersonal.
In Wartebereichen vor Umkleide- und Duschräumen sind Bodenmarkierungen angebracht.
Nutzung der „Föhn-Ecke“ ist nicht gestattet.
2.1.3 Ansteckungsschutz in Schwimmbeckenbereichen:
Das Schwimmerbecken ist in zwei Bahnen aufgeteilt. Es gilt Einbahnschwimmen. Damit der erforderliche Abstand auch im Wasser eingehalten wird, darf jede Bahn nur von max. 10 Schwimmer gleichzeitig genutzt werden.
Im Lehrschwimmbereich liegt die maximale Auslastung bei 10 Personen.
Kontrolle erfolgt durch das Fachpersonal für Badebertriebe.
3. Kommunikation:
Das Schutzkonzept wird im Eingangsbereich der Anlage angebracht und auf der Webseite des Hallenbades veröffentlicht
4. Auskunft:
Gemeinde Bedburg-Hau
XXXXXX XXXXX
Rathausplatz 1
47551 Bedburg-Hau
Tel.: 02821 / 660-59
E-Mail: XXXXXXXXXXXXX 
Hallenbad „Bedburger Nass“
Rosendalerweg 10 a
47551 Bedburg-Hau
Tel.: 02821 / 60090

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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