Förderung für Vereine Initiativen Organisationen
Land fördert im Jahr 2022 bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion

Foto: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Ab dem 1. Februar 2022 können Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.
Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 hier beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben müssen. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden. Weitere Informationen finden sich auf der genannten Internetseite.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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